Lagerung von Erbwaffen
Wenn das Amt drängt, weil Ihnen z.B. im Erbfall die Berechtigung für den Waffenbesitz fehlt, bieten wir Ihnen an bis zum Termin der Versteigerung die Ware zwischenzulagern. Die Zwischenlagerung ist für Sie kostenfrei, sofern wir einen Auftrag zur Versteigerung haben. Sobald wir die Ware abgeholt haben, sind Sie aus der Verantwortung und haben auch keinerlei Zeitdruck mehr hinsichtlich der gesetzlichen Bestimmungen. Die Ware kommt dann bei unserer nächsten Versteigerung zum Aufruf.
Lagerung ohne Versteigerungsauftrag
Gegen eine Gebühr lagern wir für Sie Waffen auch ohne einen Versteigerungsauftrag ein.
Nähere Infos
Bitte kontaktieren Sie uns um Details zu besprechen bzw. zu vereinbaren.